Gemeinnützigkeit
Kurz erklärt
Steuerlicher Status von Vereinen, die selbstlos das Allgemeinwohl fördern, etwa den Sport nach § 52 AO.
Die Abgabenordnung nennt die Förderung des Sports ausdrücklich als gemeinnützigen Zweck. Vereine, deren Satzung und tatsächliche Geschäftsführung die Voraussetzungen erfüllen, sind weitgehend von Körperschaft und Gewerbesteuer befreit und dürfen Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellen.
Im Gegenzug müssen sie ihre Mittel zeitnah und ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwenden. Für die Hallenvergabe ist die Gemeinnützigkeit oft Voraussetzung für kostenlose oder vergünstigte Zeiten. Das Finanzamt prüft den Status regelmäßig.
Passendes Werkzeug
Hallenmiete pro Mitglied aufteilen: Was kostet die Hallenzeit jedes Mitglied im Monat? Mit Ermäßigung, Ferienpause und Rücklage.
Quellen und Stand
Datenstand: 2026-10-11
Pflege: Redaktion Sporthallen.net. Ein Eintrag ist veraltet oder falsch? Gib uns Bescheid. Korrekturen an den Hallendaten kannst du auch direkt in OpenStreetMap eintragen.