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Eingetragener Verein

Lexikon · Organisation und Verein · Redaktion Sporthallen.net

Kurz erklärt

Im Vereinsregister eingetragene juristische Person, erkennbar am Zusatz e.V.

Ein eingetragener Verein entsteht durch Gründung mit Satzung, Wahl eines Vorstands und Eintragung beim Amtsgericht. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch soll die Eintragung nur erfolgen, wenn mindestens sieben Mitglieder vorhanden sind. Mit der Eintragung wird der Verein rechtsfähig.

Der Verein kann dann Verträge schließen, Konten führen und haftet grundsätzlich nur mit seinem Vermögen. Für Sportgruppen, die dauerhaft bestehen, Hallen mieten und am Wettkampfbetrieb teilnehmen wollen, ist der eingetragene Verein die übliche Rechtsform.

Quellen und Stand

Datenstand: 2026-10-11

Pflege: Redaktion Sporthallen.net. Ein Eintrag ist veraltet oder falsch? Gib uns Bescheid. Korrekturen an den Hallendaten kannst du auch direkt in OpenStreetMap eintragen.

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