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Sportversicherung

Lexikon · Organisation und Verein · Redaktion Sporthallen.net

Kurz erklärt

Gruppenversicherung der Landessportbünde für ihre Mitgliedsvereine mit Unfall-, Haftpflicht- und weiteren Bausteinen.

Die Landessportbünde schließen für ihre Mitgliedsvereine eine Sportversicherung ab. Sie umfasst in der Regel eine Unfallversicherung für Mitglieder bei Vereinsveranstaltungen, eine Haftpflichtversicherung für Verein, Mitglieder und Übungsleitende sowie je nach Vertrag Rechtsschutz und weitere Leistungen.

Die Sportversicherung ist eine Grundabsicherung und leistet oft nachrangig zu anderen Versicherungen. Für Freizeitgruppen ohne Verein gilt sie nicht. Den genauen Umfang nennt das Merkblatt des jeweiligen Landessportbundes.

Quellen und Stand

Datenstand: 2026-10-11

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