Aufsichtspflicht
Kurz erklärt
Pflicht, Minderjährige vor Schäden zu bewahren und zu verhindern, dass sie Dritten Schaden zufügen.
Während des Trainings geht die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche von den Eltern auf den Verein und seine Übungsleitenden über. Sie beginnt mit der Übergabe und endet, wenn die Kinder wieder abgeholt werden oder vereinbarungsgemäß allein nach Hause gehen.
Wie streng die Aufsicht sein muss, hängt von Alter, Reife, Sportart und Situation ab. Nicht jeder Unfall begründet eine Haftung. Entscheidend ist, ob die Aufsicht angemessen war. Klare Absprachen mit den Eltern über Beginn, Ende und Abholung sind wichtig.
Quellen und Stand
Datenstand: 2026-10-11
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