Schulträger
Kurz erklärt
Körperschaft, meist Stadt, Gemeinde oder Landkreis, die Schulgebäude einschließlich Sporthallen baut und unterhält.
Der Schulträger ist für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig, also für Gebäude, Ausstattung und Hausmeister. Bei Grundschulen sind das meist die Gemeinden, bei weiterführenden Schulen je nach Bundesland Städte oder Landkreise. Die Schulsporthallen gehören in der Regel ebenfalls dem Schulträger.
Für die Vergabe von Hallenzeiten an Vereine ist deshalb oft der Schulträger der richtige Ansprechpartner, auch wenn die Halle direkt an einer Schule steht. In manchen Kommunen ist ein zentrales Sportamt zuständig, in anderen das Schulverwaltungsamt oder die Gebäudewirtschaft.
Quellen und Stand
Datenstand: 2026-10-11
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