Sportstättenvergabe
Kurz erklärt
Verfahren, nach dem Kommunen ihre Hallen und Plätze an Schulen, Vereine und andere Nutzer verteilen.
Kommunen vergeben die Nutzungszeiten ihrer Sportstätten nach festgelegten Regeln, oft in Vergaberichtlinien oder Benutzungsordnungen. Schulsport hat in der Regel Vorrang, danach folgen gemeinnützige Vereine, häufig mit besonderer Berücksichtigung des Kinder und Jugendsports, und schließlich sonstige Nutzer.
Die Vergabe erfolgt meist einmal pro Saison oder Schuljahr mit festen Antragsfristen. Stadtsportbünde wirken häufig beratend mit. Kriterien sind etwa Mitgliederzahlen, Spielbetrieb, Qualifikation der Übungsleitung und die tatsächliche Nutzung bisheriger Zeiten.
Quellen und Stand
Datenstand: 2026-10-11
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